Rechtsprechung
   BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20582
BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12 (https://dejure.org/2012,20582)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2012 - VI B 40/12 (https://dejure.org/2012,20582)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - VI B 40/12 (https://dejure.org/2012,20582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

  • openjur.de

    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Übertragung der Streitsache auf den Einzelrichter

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Übertragungsmöglichkeit einer Streitsache auf den Einzelrichter des Finanzgerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte

    Auszug aus BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage mithin eindeutig ist und nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (BFH-Beschluss vom 4. Mai 2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97

    Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 11.05.2012 - VI B 40/12
    Die Person des Einzelrichters, der die übertragene Sache zu entscheiden hat, ergibt sich aus dem internen Mitwirkungsplan des zuständig gewordenen Senats (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544).
  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 VI B 40/12, BFH/NV 2012, 1609, und vom 24. Mai 2012 I S 5/12, BFH/NV 2012, 1325).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht